Senat beschließt Radverkehrsplan

16.11.2021 – Der Radverkehrsplan definiert Ziele und Maßnahmen, damit der Radverkehrsanteil bis 2030 auf einen Wegeanteil von mindestens 23 Prozent steigt!

Für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur definiert der Plan ein engmaschiges Radverkehrsnetz mit einer Länge von 2371 Kilometern, davon 865 Kilometer Vorrangnetz mit den wichtigsten Verbindungen. Hinzu kommen weitere gut 550 Kilometer Radwege an Hauptstraßen, die nicht zum eigentlichen Radverkehrsnetz gehören, aber gemäß Mobilitätsgesetz (§ 43) ebenfalls ausgebaut werden.

Neben Maßnahmen zum Ausbau des Radverkehrsnetzes definiert der Radverkehrsplan Ansätze und Maßnahmen zur Erweiterung des Angebots an Fahrradabstellanlagen, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Evaluation von Zielen und Maßnahmen.

Vollständige Meldung der Senatsverwaltung

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